Bundesrat besteht auf Nachbesserungen beim EEG

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Der Bundesrat hat noch zahlreiche Änderungswünsche bezüglich der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). In ihrer heute beschlossenen Stellungnahme spricht sich die Länderkammer mit Blick auf die Bioenergie vor allem für einen stärkeren Investitionsschutz für bestehende Anlagen aus und fordert ein Mitspracherecht der Bundesländer beim nachgelagerten Ordnungsrecht. So soll sich die geforderte Sicherheit im Gebotsverfahren nicht durch die Multiplikation der Gebotsmenge mit 60 Euro/kWh, sondern lediglich mit 30 Euro/kWh errechnen. Durch den geringeren Betrag soll die Akteurs- und Anlagenvielfalt erhalten bleiben.
Bei kleineren Gülleanlagen will die Länderkammer nicht die vorgesehene installierte Leistung, sondern die Bemessungsleistung bei der Wertbestimmung zugrunde legen. Dadurch sollen die Anlagen flexibler gefahren und die Wärme bei Bedarf stärker genutzt werden können. Die Befreiung von der EEG-Umlage für selbst erzeugten und selbst genutzten Strom soll für Bestandsanlagen auch nach einer nachträglichen Erweiterung der Anlage, dem Austausch eines Blockheizkraftwerkes oder nach einem Eigentümerwechsel bestehen bleiben. Ein Deckel bei der Flexibilisierungsprämie für Biogasanlagen auf 1 350 MW wird abgelehnt.
Nicht zuletzt wollen die Bundesländer auch bei der Ausgestaltung der Ausschreibeverfahren für Biomasseanlagen ausreichend berücksichtigt werden und pochen deshalb auf die Zustimmungsbedürftigkeit der betreffenden Rechtsverordnung. Der Agrarausschuss des Bundesrates hatte sich für deutlich mehr Änderungen ausgesprochen. Der Gesetzentwurf wird in einem besonderen Eilverfahren behandelt, damit die EEG-Novelle noch vor der Sommerpause endgültig verabschiedet werden kann. Der Kabinettsbeschluss ist dem Bundestag bereits zugeleitet worden; die Stellungnahme des Bundesrates wird nun nachgereicht. AgE (20.06.2016)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

EU/Neuseeland
Freihandelsabkommen jetzt in Kraft
03.05.2024 — Nach zuvor 15 Jahren Verhandlungszeit ist am 1. Mai das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Es sieht höhere Quoten für die zollvergünstigte Einfuhr von neuseeländischem Fleisch und Milchprodukten vor. Die Importzölle für Gartenbauprodukte wie Kiwis und Äpfel sowie für Wein fallen sofort weg.
NABU-Umfrage zum Wolf
Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung
02.05.2024 — Laut einer forsa-Umfrage freuen sich drei Viertel der Menschen hierzulande über die Rückkehr des Wolfes. Außerdem sieht die Mehrheit in dem Tier keine Bedrohung für den Menschen. Etwa 62% gehen davon aus, dass die von Wölfen ausgehenden Risiken in den Medien übertrieben dargestellt werden. Der Naturschutzbund Deutschland setzt auf Herdenschutz und fordert eine sachlichere Diskussion zum Wolf.
Bürokratieabbau
Mehr im Büro als auf dem Schlepper
01.05.2024 — Eine Liste mit 33 Forderungen zum Bürokratieabbau hat der Landesbauernverband dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Schwarz übergeben. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene soll mögliche Fortschritte prüfen und in Gesetzesvorschläge umsetzen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Neue Gentechnik
Forschung für mehr Transparenz
30.04.2024 — Eine Arbeitsgruppe der Universität Gießen will herausfinden, inwieweit die Verbraucher die Neuen genomischen Techniken (NGT) in der Lebensmittelherstellung akzeptieren. Letztlich soll mit dem Forschungsprojekt die Transparenz gestärkt werden, um informierte Entscheidungen am Einkaufsregal zu ermöglichen.

xs

sm

md

lg

xl