Der Bundesrat reagiert auf die angespannte Situation beim Viehfutter infolge der langandauernden Trockenheit in diesem Frühjahr. Nach seinem Votum sollen die Länder die Nutzung von ökologischen Vorrangflächen zur Futtergewinnung zulassen können. Ein Antrag Bayerns für eine entsprechende Ausnahmeregelung in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung wurde heute von der Länderkammer beschlossen.
Danach sollen die Länderbehörden ab dem 1. Juli eines Jahres allgemein oder im Einzelfall den Aufwuchs auf Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen angemeldet sind, für eine Beweidung oder für eine Schnittnutzung freigeben können. Voraussetzung ist, dass auf Grund außergewöhnlicher Umstände wie insbesondere ungünstiger Witterungsereignisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte den Beschluss, mit dem der Bundesrat einer Forderung des Berufsstands gefolgt sei. Von der Bundesregierung erwartet der DBV jetzt, dass sie den Änderungsvorschlägen des Bundesrates schnell zustimmt und die Änderungsverordnung noch Mitte Juli in Kraft treten kann. AgE
(13.07.2015)