Bundesrat stimmt Abgabeverbot von hochträchtigen Tieren zur Schlachtung zu

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Damit folgte die Länderkammer in ihrer heutigen Sitzung nicht der Empfehlung ihres Agrarausschusses, der sich dafür ausgesprochen, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind ein Abgabeverbot von hochträchtigen Tieren zur Schlachtung, ein Verbot der Pelztierhaltung, das spätestens in fünf Jahren wirksam wird, sowie die Aufhebung des Verfütterungsverbots von tierischen Fetten an Wiederkäuer.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßte die Entscheidung des Bundesrats. Mit den Regelungen zur Pelztierhaltung und zu den hochträchtigen Tieren setze man „ein deutliches Signal für mehr Tierschutz“, erklärte der Minister heute in Berlin. Er bekräftigte zugleich sein Ziel, dass Deutschland Vorreiter in Sachen Tierwohl werde. Im Rahmen seiner Initiative „Eine Frage der Haltung - neue Wege für mehr Tierwohl“ würden gemeinsam mit Landwirten und Tierhaltern tragfähige Lösungen für die Praxis entwickelt. „Dabei setze ich auf ein Zusammenwirken aus freiwilliger Verbindlichkeit, innovativer Forschung und - wo es notwendig ist - auf gesetzliche Regelungen“, betonte Schmidt.
Angenommen hat der Bundesrat eine von Niedersachsen eingebrachte Entschließung. Darin werden unter anderem die in dem Gesetz vorgesehenen Ausnahmen für Schafe und Ziegen vom Abgabeverbot hochträchtiger Tiere zur Schlachtung als zu weitreichend und unbestimmt kritisiert. Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer wertete die Entschließung als deutlichen Fingerzeig, „wo die Bundesregierung aus Tierschutzsicht unverzüglich nachbessern muss.“ AgE (06.06.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

EU/Neuseeland
Freihandelsabkommen jetzt in Kraft
03.05.2024 — Nach zuvor 15 Jahren Verhandlungszeit ist am 1. Mai das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Es sieht höhere Quoten für die zollvergünstigte Einfuhr von neuseeländischem Fleisch und Milchprodukten vor. Die Importzölle für Gartenbauprodukte wie Kiwis und Äpfel sowie für Wein fallen sofort weg.
NABU-Umfrage zum Wolf
Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung
02.05.2024 — Laut einer forsa-Umfrage freuen sich drei Viertel der Menschen hierzulande über die Rückkehr des Wolfes. Außerdem sieht die Mehrheit in dem Tier keine Bedrohung für den Menschen. Etwa 62% gehen davon aus, dass die von Wölfen ausgehenden Risiken in den Medien übertrieben dargestellt werden. Der Naturschutzbund Deutschland setzt auf Herdenschutz und fordert eine sachlichere Diskussion zum Wolf.
Bürokratieabbau
Mehr im Büro als auf dem Schlepper
01.05.2024 — Eine Liste mit 33 Forderungen zum Bürokratieabbau hat der Landesbauernverband dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Schwarz übergeben. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene soll mögliche Fortschritte prüfen und in Gesetzesvorschläge umsetzen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Neue Gentechnik
Forschung für mehr Transparenz
30.04.2024 — Eine Arbeitsgruppe der Universität Gießen will herausfinden, inwieweit die Verbraucher die Neuen genomischen Techniken (NGT) in der Lebensmittelherstellung akzeptieren. Letztlich soll mit dem Forschungsprojekt die Transparenz gestärkt werden, um informierte Entscheidungen am Einkaufsregal zu ermöglichen.

xs

sm

md

lg

xl