Bundesrat stimmt Änderung des Düngegesetzes zu

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Das Düngepaket hat eine weitere Hürde genommen. Einstimmig haben die Länder im Bundesrat heute das vom Bundestag beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes gebilligt. Das Gesetz schafft die Voraussetzung für die Novelle der Düngeverordnung, die am 31. März auf der Tagesordnung der Länderkammer steht.
In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich mit der Europäischen Kommission zu klären, ob das geänderte Düngegesetz in Verbindung mit der Düngeverordnung ihren Forderungen genügt, um das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen. Zudem soll die Regierung die Auswirkungen der neuen düngerechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft unter Einbindung der Länderkompetenzen evaluieren.
Kernpunkte der Anpassung des Düngegesetzes sind die Einführung einer betrieblichen Stoffstrombilanz als neue Methode zur Bilanzierung der Nährstoffmengen sowie verbesserte Kontrollmöglichkeiten für die Düngebehörden durch einen Datenabgleich mit anderen Fachbehörden. Der Bußgeldrahmen für bestimmte Düngeverstöße wird massiv erhöht. Schließlich wird auch die Einbeziehung pflanzlicher Gärrückstände aus der Biogaserzeugung in die Obergrenze von 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar in dem Gesetz geregelt.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer äußerte in seiner Rede vor dem Bundesratsplenum die Erwartung, dass nunmehr auch die Novelle der Düngeverordnung zügig beschlossen werden könne. Die noch vorzunehmenden Änderungen seien lediglich redaktioneller Natur, betonte der Grünen-Politiker. AgE (11.03.2017)
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