Nach Maßgabe einer Reihe von Änderungen hat der Bundesrat am vergangenen Freitag der Novelle der Düngemittelverordnung zugestimmt. Unter anderem soll klargestellt werden, dass nicht nur Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft von Grenzwertbestimmungen für Dioxine und Polychlorierte Biphenyle (PCB) ausgenommen werden, wie in der Vorlage des Bundeslandwirtschaftsministeriums vorgesehen, sondern auch Gärreste ohne Bioabfallanteil. Eine andere Länderforderung bezieht sich auf die Beibehaltung der bisherigen Analysentoleranz für Magnesiumgehalte von Kalken. Beim Einsatz von tierischen Nebenprodukten in Düngemitteln verlangt die Länderkammer neben einer entsprechenden Kennzeichnung die Angabe der tatsächlich verwendeten Ausgangstoffe.
Bei der Ersten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung geht es insbesondere um die Zulassung neuer Düngemittel sowie neuer Ausgangsstoffe für Düngemittel. Unter anderem wird mit Eisensulfat ein weiterer Eisendünger zur Blattdüngung zugelassen. Zur Unterstützung der Methanbildung in Biogasanlagen wird die Verwendung von zwei Nickelverbindungen erlaubt. Ferner können künftig neue Komplexbilder zur Anwendung kommen, die die Aufnahme von Nährstoffen bei Blattanwendung verbessern.
Einige Regelungen der Änderungsverordnung zielen auf einen effizienteren Einsatz von Phosphat ab. Zu Konverterkalk können künftig phosphathaltige Aschen hinzugegeben werden, und zwar jeweils in die flüssige Schmelze. Damit soll nicht zuletzt das Recycling von Phosphor aus Klärschlämmen unterstützt werden. Umgestellt wird die Kennzeichnung phosphathaltiger Düngemittel. AgE
(12.05.2015)