Der Bundesrat unternimmt einen neuerlichen Anlauf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes. Im Rahmen seiner heute beschlossenen Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz vor invasiven gebietsfremden Arten spricht sich die Länderkammer zugleich für eine Neuregelung des Jagdrechts aus. Gefordert werden bundeseinheitliche Voraussetzungen für die Erteilung von Jagdscheinen.
Insbesondere mit Blick auf die mit dem Jagdschein einhergehenden Befugnisse im Bereich des Waffenrechts, des Inverkehrbringens von Lebensmitteln sowie mit Blick auf Tierschutzaspekte sei eine bundeseinheitliche Regelung unerlässlich, heißt es in der Begründung. Einheitliche Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte der Jäger- und Falknerprüfung sowie einheitliche Vorgaben zur Erteilung von Jagdscheinen an Ausländer und dauerhaft im Ausland lebende Deutsche entsprächen zudem der zunehmenden Mobilität der Bürgerinnen und Bürger.
Zudem strebt der Bundesrat einheitliche Anforderungen an die Jagdmunition an. So müsse ebenfalls in einer Rechtsverordnung sichergestellt werden, dass Büchsenmunition eine zuverlässige Tötungswirkung erziele und eine hinreichende ballistische Präzision gewährleiste. Ferner sollte Büchsenmunition nicht mehr Blei als nach dem jeweiligen Stand der Technik enthalten dürfen. AgE
(03.04.2017)