Forstwirtschaftspolitik

Bundesratsinitiative zum "Forstschäden-Ausgleichsgesetz" auf den Weg gebracht

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Mit dem Ziel einer stärkeren Unterstützung der krisengeplagten Waldwirtschaft in Deutschland hat die nordrhein-westfälische Landesregierung gestern eine Bundesratsinitiative zur Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit "wollen wir einen vorhandenen, bisher vom Bund nicht aufgegriffenen Mechanismus für die Unterstützung der Waldwirtschaft aktivieren", erklärte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Durch die extremen Waldschäden und teils massiven Verwerfungen auf dem Holzmarkt stehe die Branche unter außerordentlich großem Druck.


Als Kernpunkte der Initiative Nordrhein-Westfalens nannte die Ministerin eine deutschlandweite Beschränkung des Fällens von gesunden Fichten auf 70 % gegenüber dem Normaleinschlag. Die Maßnahme solle bis zum 30. September 2022 befristet sein. Als Referenzzeitraum für den Normaleinschlag seien die Jahre 2013 bis 2017 vorgesehen. Durch die Beschränkung des Einschlags von gesunden Fichten entstünden zusätzliche Kapazitäten für das Fällen von befallenen Bäumen, und der Absatz von Schadholz werde gestärkt.
Zugleich könnten durch einen solchen Erlass Verkäufer für Schadhölzer aus ihren Wäldern ermäßigte Sätze bei der Einkommenssteuer geltend machen, erläuterter Heinen-Esser. Nordrhein-Westfalen werde die Initiative in den Bundesratsverfahren am 6. November einbringen. Damit setze die Landesregierung eine weitere Zusage um, die sie in ihrer "Schmallenberger Erklärung" aus Anlass der anhaltenden Schadensentwicklung nach Sturm, Dürre und Borkenkäferbefall im Herbst 2019 gegeben habe. AgE (29.10.2020)
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