Bundesratsinitiative zur finanziellen Stärkung der Zweiten Säule

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Eine Umschichtung von EU-Fördermitteln zugunsten des Ökolandbaus und des Vertragsnaturschutzes wollen die Landesregierungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein - wie bereits zuvor angekündigt - mit einer gemeinsamen Gesetzesinitiative über den Bundesrat erreichen. Wie die Landwirtschaftsministerien beider Länder heute in separaten Presseverlautbarungen mitteilten, soll eine Änderung des Durchführungsgesetzes für Direktzahlungen erwirkt werden, so dass künftig 15 % der Fördermittel aus der Ersten Säule in die Zweite Säule fließen. Das entspreche nach EU-Recht dem höchstmöglichen Prozentsatz. Derzeit beträgt der betreffende Anteil 4,5 %.
Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck sieht eine Neuaufstellung der EU-Förderung als dringend notwendig an, da immer mehr Bauern Einkommensalternativen im Ökobereich suchten. Ziel sei ein System, „in dem die Landwirtschaft öffentliches Geld für öffentliche Leistungen erhält“. Die Umschichtung könne „ein erster wichtiger Schritt hin zu einer anderen Förderpolitik“ sein.
Der niedersächsische Agrarressortchef Christian Meyer möchte insbesondere Milchbauern, Schaf- und Sauenhalter durch eine bessere Honorierung der Grünlandpflege unterstützen. Durch die flächengebundenen Zahlungen erhielten nur etwa 20 % der Betriebe 80 % der Beihilfen, kritisierte Meyer. Zudem sei die Mehrheit der Flächen in Niedersachsen verpachtet, weshalb die Prämien oft mittels steigender Pachten an die Besitzer weitergeleitet würden.
Mit der von Habeck und Meyer gewollten Umschichtung würde der jährliche Betrag, der aus der Ersten in die Zweite Säule fließt, von 230 Mio Euro auf 750 Mio Euro steigen. Für Schleswig-Holstein wären das statt derzeit 14 Mio Euro dann 47 Mio Euro, und für Niedersachsen würden 80 Mio Euro zusätzlich in der zweiten Säule zur Verfügung stehen. Die Einbringung ist laut dem Kieler Agrarressort für die Sitzung des Bundesrats am 10. Februar vorgesehen. Die Aufstockung der Umschichtung müsste der EU-Kommission spätestens zum 1. August 2017 mitgeteilt werden. AgE (18.01.2017)
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