TA Luft

Bundesregierung beschließt Neuregelung

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Künftig gelten strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von technischen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. Das Bundeskabinett hat heute die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) festgelegt. Der Bundesrat muss der geänderten TA Luft noch zustimmen.
Für die Landwirtschaft gehen mit dieser neuen Anleitung strengere Vorgaben für die Luftreinhaltung sowie den Schutz vor störenden Gerüchen einher. Große Tierhaltungsanlagen mit mehr als 1 500 Mastschweinen oder mehr als 30 000 Masthähnchen müssen künftig 70 % der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft filtern. Die Technik dafür sei in Deutschland etabliert und werde in einer Reihe von Bundesländern bereits gefordert und sei installiert, erklärte Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
Die SPD-Politikerin bescheinigte der Nutztierhaltung Nachholbedarf im Hinblick auf Ammoniak und Feinstaub. Tierhaltungsanlagen verursachten hohe Emissionen an Ammoniak, das empfindliche Biotope durch Überdüngung und Versauerung schädige. Außerdem bilde sich aus Ammoniak Feinstaub, der die menschliche Gesundheit gefährde. Die Ministerin veranschlagt den Anteil der Landwirtschaft an der Belastung durch sekundären Feinstaub aus Ammoniak je nach Region auf 25 % bis 30 %, und zwar unter anderem aus den großen Tierhaltungsbetrieben.
Schulze betonte, dass der Tierschutz bei der Neuregelung berücksichtigt werde: „Eine Viehhaltung, die dem Tierwohl dient, soll weiterhin ausdrücklich erlaubt sein, auch wenn es hierbei zu höheren Emissionen kommen kann“, erklärte die Ministerin. Erstmals sehe die Verwaltungsvorschrift bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Geruchsemissionen vor. AgE (17.12.2020)
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