Bundesregierung will Verkaufsverbot unter Einstandspreis verlängern
Das bislang bis Mitte 2018 befristete Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis soll dauerhaft gelten. Das sieht der Entwurf einer neunten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor, den das Bundeskabinett gestern beschlossen hat. Daneben soll das Wettbewerbsrecht im Bereich der Lebensmittelkette in einigen Punkten verschärft werden. So ist vorgesehen, mit einer Neuformulierung der Missbrauchsregelung zum sogenannten Anzapfverbot eine effektive Anwendbarkeit durch Ausräumung bestehender Rechtsunsicherheiten sicherzustellen. Danach stellt künftig allein die Aufforderung zur Vorteilsgewährung ohne sachlich gerechtfertigten Grund einen Missbrauch von Marktmacht dar.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die geplanten Neuregelungen als wichtigen Schritt zur Bekämpfung unfairer Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette. Ausdrücklicht unterstützt der DBV die Änderung der Missbrauchsregelung im Lebensmittelbereich. Damit stelle künftig bereits ein offensichtliches Missverhältnis zwischen dem geforderten Vorteil und dem angegebenen Grund der Forderung ein Indiz für das Fehlen der sachlichen Rechtfertigung des Vorteils dar. Vom Missbrauch betroffene Unternehmen könnten so leichter die Voraussetzungen prüfen und dem Bundeskartellamt sowie den Gerichten würden bezüglich der Tatbestandsvoraussetzungen rechtsichere Beurteilungsmaßstäbe an die Hand gegeben.
Positiv wertet der Bauernverband auch die Verlängerung des Verkaufsverbots unter Einstandspreis. Wichtig sei dabei, dass durch eine Definition des Begriffs des Einstandspreises die Anwendbarkeit dieser Verbotsregelung erleichtert werde. Nicht einverstanden ist der DBV damit, dass diese Verbotsregelung nur dem Schutz von kleinen und mittleren Wettbewerbern im Lebensmitteleinzelhandel dienen solle und deshalb nur bei den großen Unternehmen mit relativer Marktmacht greife. AgE
(30.09.2016)