Die Biokraftstoffquote gehört in Deutschland bald der Vergangenheit an. Der Bundestag stimmte gestern der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu, wonach ab dem kommenden Jahr stattdessen eine Treibhausgasminderungsverpflichtung bei Kraftstoffen greift. Gemäß dem Bundestagsbeschluss wird 2015 eine Minderungsverpflichtung von 3,5 % gelten. Ab dem Jahr 2017 steigt die sogenannte Treibhausgas-(THG)-Quote auf 4 % und ab 2020 auf 6 %.
Gegenüber den ursprünglichen Plänen aus dem Jahr 2009 bedeuten die aktuellen Vorgaben eine leichte Anhebung der Quote für die Jahre 2015 und 2016 sowie eine Absenkung für die Zeit ab 2017. Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass sich der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft insgesamt dadurch ändern wird, da eine Übererfüllung der Quoten, wie bisher angedacht, in die Folgejahre möglich sein soll.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bezeichnete den Startwert von 3,5 % als relativ niedrig angesetzt. Die deutsche und europäische Landwirtschaft könne einen deutlich höheren Beitrag zum Klimaschutz durch Biokraftstoffe liefern. Auch der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) halten größere Einsparungen für möglich. AgE
(13.10.2014)