Bundestagsfraktionen für maximale Rebflächenausweitung um 0,3 Prozent

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In der Auseinandersetzung um die Festlegung der jährlichen Quote für Neuanpflanzungen von Rebstöcken im Zuge der Umsetzung des neuen EU-Genehmigungssystems haben die Fraktionen im Deutschen Bundestag nun Übereinstimmung erzielt. Wie die Bundestagsabgeordneten Norbert Schindler von der CDU und Gustav Herzog von der SPD im Anschluss an ein Berichterstattergespräch zur Vorbereitung der Gesetzesnovelle heute mitteilten, sieht die Einigung eine maximale Ausdehnung der Rebfläche für das gesamte Bundesgebiet um 0,3 % pro Jahr vor.
Dieser Satz solle zunächst für die kommenden zwei Jahre gelten, erklärten Schindler und Herzog. Im Jahr 2017 solle der Bundestag nach den bis dann gemachten Erfahrungen bezüglich der Marktlage und der Entwicklung der Rebflächen eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung vornehmen. Alle deutschen Weinbaugebiete erhielten die Möglichkeit, durch Selbstbeschränkung auch noch niedrigere Werte festzulegen.
Herzog und Schindler begründeten die Entscheidung für die niedrigere Quote von 0,3 % damit, dass „nur sehr vorsichtig an eine Ausweitung und somit Marktöffnung herangegangen werden sollte“. Hier herrsche Übereinstimmung mit den Oppositionsfraktionen. Der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung sieht eine Ausweitung der Rebfläche um jährlich maximal 0,5 % vor. Die Länder mit Weinbau sind sich indes uneins: Während Rheinland-Pfalz, auf das mit etwa 64 200 ha rund 63 % der gesamten deutschen Rebfläche entfällt, eine möglichst niedrige Quote wünscht, pochen mehrere Länder auf die Möglichkeit einer jährlichen Ausweitung um 1,0 %.
Schindler und Herzog verwiesen auch auf einen Beschluss des Deutschen Weinbauverbandes (DWV), der sich kürzlich mit Hinweis auf die aktuelle Markt- und Preisentwicklung sowie der noch verfügbaren alten Pflanzrechte für eine Quote von 0,3 % ausgesprochen hatte. Den Abgeordneten zufolge wird der Bundestag voraussichtlich im Juni die Gesetzesnovelle verabschieden. AgE (24.05.2015)
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