Erhebliche Defizite weist nach Einschätzung des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) der vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan 2030 auf. Das Papier, das die Grundlage für die Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes in den nächsten 15 Jahren bilden soll, ignoriere grundlegende Belange der Landwirtschaft, erklärte BLG-Geschäftsführer Karl-Heinz Goetz heute in Berlin.
Goetz hält dem Bundesverkehrsministerium vor, die mit den vorgesehenen Verkehrsprojekten verbundene Flächeninanspruchnahme nur zum Teil auszuweisen. So bleibe die Inanspruchnahme von Agrarflächen für den naturschutzfachlichen Ausgleich in den Ausführungen des Verkehrsressorts völlig unbeachtet. Je nach Biotopwertigkeit könne der Umfang für Ausgleichsflächen ein Mehrfaches der Eingriffsflächen betragen, warnt der BLG-Geschäftsführer. In dem Plan wird bereits der direkte Bedarf für die vorgesehenen Verkehrsvorhaben auf rund 15 500 ha veranschlagt.
Keine Erwähnung finde im Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan der Prüfauftrag nach dem Bundesnaturschutzgesetz für eine agrarstrukturschonende Kompensation, so Götz. Für dringend erforderlich hält er ein Signal des Bundes, beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur auf flächensparende Eingriffe und innovative Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu setzen.
Der BLG-Geschäftsführer schlägt eine freiwillige Selbstverpflichtung im Bundesverkehrswegeplan vor, wonach der naturschutzfachliche Ausgleich durch innovative und agrarstrukturschonende Maßnahmen umzusetzen sei. Zudem bedürfe es einer Empfehlung zur Nutzung von komplexen Ökokonto- und Ökopoolprojekten. Goetz ist überzeugt, dass auf diese Weise eine höhere Akzeptanz der vorgesehenen Verkehrsvorhaben und damit eine beschleunigte Umsetzung erreicht werden kann. AgE
(05.05.2016)