Die Novelle des Bundeswaldgesetzes wird aller Voraussicht nach in der kommenden Woche beschlossen. Nach der vorliegenden Tagesordnung wird der Bundestag die Gesetzesänderung am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beraten. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Bundesrat anschließend in seiner Sitzung am Freitag dem Gesetz zustimmen. Es wird damit gerechnet, dass die Länderkammer eine dafür erforderliche Fristverkürzung billigen wird.
Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzer (AGDW) - Die Waldeigentümer, Philipp Frhr. zu Guttenberg, kritisierte den Zeitplan als übereilt. Sein Verband fordere seit zwei Jahren Rechtssicherheit für die betroffenen Waldeigentümer. Eine Eilabstimmung zum jetzigen Zeitpunkt wird uns einen Bärendienst erweisen, warnte der AGDW-Präsident heute in Berlin.
Seiner Auffassung nach sollte vor einer gesetzlichen Entscheidung das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zur gebündelten Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg abgewartet werden. In einer Entscheidung von diesem Frühjahr war das Gericht der Einschätzung des Bundeskartellamts gefolgt, dass die zentrale Vermarktung rechtswidrig sei. Die jetzt geplante Gesetzesänderung soll die kartellrechtlichen Bedenken ausräumen.
Zu Guttenberg nannte es befremdlich, dass sich große Teile des Deutschen Bundestages deutlich für eine Stärkung des Kartellamtes und gegen politischen Missbrauch aussprechen, in diesem Fall aber beherzt darüber hinwegsehen. Ebenso befremdlich sei, dass eine Prüfung der europäischen Wettbewerbsdimension seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums nach wie vor ausstehe. Es entstehe der Eindruck, dass die Absicherung staatlicher Pfründe in diesem Falle eindeutig über Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit stehen. AgE
(09.12.2016)