Cross Compliance soll in neuem Gesetz geregelt werden

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Cross Compliance bekommt einen neuen Regelungsrahmen. Das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz soll an die Stelle des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes treten, in dem bislang die Cross-Compliance-Vorgaben geregelt sind. Die Bundesregierung berücksichtigt mit dem jetzt vorgelegten Entwurf eine veränderte Brüsseler Terminologie und trägt zugleich einigen Änderungen im EU-Recht Rechnung, die Deutschland zum 1. Januar 2015 umgesetzt haben muss. Die Anpassungen beziehen sich auf den Wegfall von vier Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) im Zusammenhang mit der Klärschlamm-Richtlinie sowie drei Richtlinien zu Tierseuchen sowie Änderungen bei den Grundanforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ).
Dazu sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Ermächtigungsgrundlagen vor. Ziel ist es, die derzeit insbesondere in der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung, aber auch im Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz festgelegten Standards künftig ausschließlich per Rechtsverordnung auszugestalten. Auf diese Weise, so die Erwartung im federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium, könne Deutschland in Zukunft flexibler auf Änderungen des EU-Rechts reagieren.
Eine weitere inhaltliche Neuerung bei Cross Compliance betrifft das Auslaufen der Vorschriften zum Erhalt von Dauergrünland Ende nächsten Jahres. Ab Anfang 2015 wird der Schutz des Dauergrünlands bekanntlich im Greening geregelt. Notwendig sind daher Übergangsvorschriften bis zum Auslaufen der Cross-Compliance-Regelungen Ende 2015.
Schließlich soll mit dem Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz den gestiegenen Datenschutzanforderungen im Rahmen des Integrierten Datenerhebungs- und Kontrollsystems (InVeKos) Rechnung getragen werden. Zu diesem Zweck sollen die datenschutzrechtlichen Regelungen im InVeKos-Daten-Gesetz überarbeitet werden. AgE (11.07.2014)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

EU/Neuseeland
Freihandelsabkommen jetzt in Kraft
03.05.2024 — Nach zuvor 15 Jahren Verhandlungszeit ist am 1. Mai das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Es sieht höhere Quoten für die zollvergünstigte Einfuhr von neuseeländischem Fleisch und Milchprodukten vor. Die Importzölle für Gartenbauprodukte wie Kiwis und Äpfel sowie für Wein fallen sofort weg.
NABU-Umfrage zum Wolf
Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung
02.05.2024 — Laut einer forsa-Umfrage freuen sich drei Viertel der Menschen hierzulande über die Rückkehr des Wolfes. Außerdem sieht die Mehrheit in dem Tier keine Bedrohung für den Menschen. Etwa 62% gehen davon aus, dass die von Wölfen ausgehenden Risiken in den Medien übertrieben dargestellt werden. Der Naturschutzbund Deutschland setzt auf Herdenschutz und fordert eine sachlichere Diskussion zum Wolf.
Bürokratieabbau
Mehr im Büro als auf dem Schlepper
01.05.2024 — Eine Liste mit 33 Forderungen zum Bürokratieabbau hat der Landesbauernverband dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Schwarz übergeben. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene soll mögliche Fortschritte prüfen und in Gesetzesvorschläge umsetzen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Neue Gentechnik
Forschung für mehr Transparenz
30.04.2024 — Eine Arbeitsgruppe der Universität Gießen will herausfinden, inwieweit die Verbraucher die Neuen genomischen Techniken (NGT) in der Lebensmittelherstellung akzeptieren. Letztlich soll mit dem Forschungsprojekt die Transparenz gestärkt werden, um informierte Entscheidungen am Einkaufsregal zu ermöglichen.

xs

sm

md

lg

xl