DBV gegen generelles Verbot von Reserveantibiotika

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist gegen ein generelles Verbot von Reserveantibiotika in der Nutztierhaltung. Ein solches Verbot verhindere in bestimmten Krankheitsfällen die notwendige Behandlung der Tiere, heißt es in einer Erklärung, die das Verbandspräsidium in dieser Woche verabschiedet hat. Gleichzeitig dürften Reserveantibiotika sowohl in der Human- als auch in der Tiermedizin nur nach sorgfältiger Abwägung und in Einzelfällen angewendet werden, wenn keine therapeutische Alternativen zur Verfügung stünden.
Ausdrücklich bekräftigt der DBV seine Unterstützung für die Antibiotikaresistenzstrategie der Bundesregierung. Dementsprechend müssten in der Tiermedizin, aber auch darüber hinaus geeignete Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes ergriffen werden, beispielsweise die verpflichtende Erfassung der eingesetzten Antibiotika über ein Monitoring. Durch das privatwirtschaftlich organisierte Antibiotikamonitoring im System der QS Qualität und Sicherheit GmbH werde der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung umfassend und transparent dokumentiert. Schwachstellen würden dadurch besser erkannt, so dass die Antibiotikaanwendungen weiter verringert und optimiert würden.
Erneut fordert das DBV-Präsidium ein gemeinsames konsequentes Vorgehen gegen die Entstehung von Resistenzen in der Human- und Veterinärmedizin, weil nur so Antibiotika als wirksames Instrument erhalten werden könnten. Ein verantwortungsvoller Einsatz von Antibiotika müsse nicht zuletzt im Sinne des Tierschutzes weiterhin möglich bleiben. Die Landwirte seien sich ihrer hohen Verantwortung für Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit bewusst. AgE (15.02.2015)
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