DBV gegen Länderöffnungsklauseln in der Düngeverordnung

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Kritik an möglichen Länderöffnungsklauseln in einer künftigen Düngeverordnung bekräftigt. „Zusätzliche Länderöffnungsklauseln auf Basis einer insgesamt verschärften Düngeverordnung sind nicht die Lösung“, sagte der Umweltbeauftragte des DBV, Eberhard Hartelt, heute in Berlin. Es widerspreche nicht zuletzt den Forderungen der EU-Kommission, „wenn generell für alle Betriebe Verschärfungen vorgenommen werden und zusätzlich in bestimmten Gebieten noch eins draufgesattelt wird.“
Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV) warnte davor, sämtliche Betriebe in Deutschland schärferen Auflagen zu unterwerfen, unabhängig von der Gewässerqualität und den Nährstoffbilanzen der Betriebe. Innerhalb einer bundeseinheitlichen Düngeverordnung seien stattdessen Regelungen erforderlich, die an die strukturellen und einzelbetrieblichen Besonderheiten angepasst seien.
Grundkonsens müsse bleiben, dass der Nährstoffbedarf der Kulturen mit der Düngung gedeckt werden könne, unterstrich Hartelt. Das umweltpolitisch gewollte Schließen von Nährstoffkreisläufen mit Wirtschaftsdüngern werde weiter erschwert, wenn die Ausbringung im Herbst stark eingeschränkt werde und auch im Frühjahr nur in kurzen Fristen möglich sei. Die vorgesehenen Verschärfungen bei der Nährstoffbilanz, den technischen Vorgaben zur Gülleausbringung, zur Lagerkapazität und zur Düngebedarfsermittlung gefährdeten ebenfalls die Kreislaufwirtschaft mit Wirtschaftsdüngern. AgE (13.12.2014)
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