DBV gegen Schnellschüsse bei der Andienungspflicht

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Zurückhaltend beurteilt der Deutsche Bauernverband (DBV) die Pläne der Koalition für eine Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes. [n Die von CDU/CSU und SPD ins Spiel gebrachte Streichung der Andienungspflicht im genossenschaftlichen Bereich kritisierte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken heute gegenüber Journalisten in Berlin als überflüssig. Für wenig praktikabel hält Krüsken zudem den Vorschlag, Mengenabsprachen zwischen Branchenorganisationen für allgemeinverbindlich zu erklären.
Der DBV-Generalsekretär warnte insgesamt vor zu hohen Erwartungen an die Gesetzesänderung. Mit der Möglichkeit, zunächst für ein halbes Jahr Branchenvereinbarungen zur Milchmenge zu treffen, werde lediglich EU-Recht umgesetzt. Dies sei „kein Paradigmenwechsel“. Wichtig sei für den Bauernverband, dass Mengenabsprachen auch in Richtung des Lebensmitteleinzelhandels ermöglicht werden müssten.
Keine Notwendigkeit sieht Krüsken für eine Rechtsänderung zur Streichung der Andienungspflicht. Die beruhe auf einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Erzeugern und ihrer Molkereigenossenschaft und sei in deren Satzung geregelt. „Wer darauf verzichten will, kann dies schon heute tun“, so Krüsken. Ausdrücklich warnte der DBV-Generalsekretär vor Schnellschüssen. Die Andienungspflicht sei untrennbar mit der Abnahmegarantie für die produzierte Milch verbunden. Die könne nicht zuletzt in schwierigen Zeiten eine wichtige Rolle für die Erzeuger spielen.
Bei einer Allgemeinverbindlichkeit für Branchenvereinbarungen befürchtet Krüsken einen erheblichen bürokratischen Aufwand in der praktischen Umsetzung. Immerhin müsse eine etwaige Mengendrosselung zentral gesteuert und kontrolliert werden. AgE (27.05.2016)
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