Der Deutsche Bauernverband (DBV) rät davon ab, Verhandlungen mit Australien und Neuseeland aufzunehmen. Den gravierenden Nachteilen einer solchen Vereinbarung für die europäische Agrar- und Ernährungswirtschaft stehen keine nennenswerten Vorteile gegenüber, erklärte der DBV heute in Berlin. Anders als Nordamerika böten Australien und Neuseeland mit zusammen 28 Millionen Einwohnern kaum nennenswerte Absatzmärkte für hochwertige europäische Lebensmittel. Weniger als 3 % der Nahrungsmittelexporte der EU gingen bisher in diese Länder.
Ferner gebe es erhebliche Unterschiede bei den gesetzlichen Standards und den Produktionskosten, die die europäische Landwirtschaft nicht ausgleichen könne, erklärte der DBV. Beispielsweise wäre die Milchwirtschaft stark negativ von einem etwaigen Zollabbau zwischen der EU und Australien beziehungsweise Neuseeland betroffen. Auch bei Schaffleisch und Rindfleisch befürchtet der Bauernverband einen erheblichen zusätzlichen Marktdruck. Diese Sektoren hätten nicht zuletzt für den Erhalt der Kulturlandschaft und von Grünland eine besondere Bedeutung. Am Zuckermarkt würde bei einer Öffnung gegenüber Australien ein zusätzlicher Druck auf EU-Erzeuger entstehen.
Wesentliche Hürden für europäische Agrarexporte nach Australien und Neuseeland sieht der DBV vor allem in nichttarifären Hemmnissen wie der Dauer der Risikobewertung europäischer Produkte. Lange und komplizierte Antragsverfahren entmutigten häufig europäische Exporteure, Handelsbeziehungen mit Australien und Neuseeland aufzubauen. Aus Sicht des DBV sollten zunächst diese speziellen Handelserschwernisse beseitigt werden. AgE
(19.10.2015)