Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnt vor einer Verschärfung der Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS-Anlagen). Durch den Beschluss des Bundesrates, JGS-Anlagen in die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) aufzunehmen und für alle Güllebehälter eine Leckageerkennung und eine Sachverständigenprüfung vorzuschreiben, werde der Strukturwandel in der Landwirtschaft massiv beschleunigt, stellte das DBV-Präsidium heute in Berlin fest. Seit Jahren fordere der Bauernverband, keine über die bisherigen landesrechtlichen Regelungen hinausgehenden Anforderungen für JGS-Anlagen zu schaffen und für Altanlagen Bestandsschutz vorzusehen.
Scharfe Kritik übte das DBV-Präsidium an der vom Bundesumweltministerium in den Verhandlungen zur Düngeverordnung verlangten Einführung einer verpflichtenden Hoftorbilanz. Eine Hoftorbilanz sei mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und aus fachlichen Gründen nicht geeignet, die Effizienz und Effektivität der Düngung zu verbessern, so das Präsidium. Seiner Auffassung nach reicht stattdessen die bereits jetzt im Rahmen der Düngeverordnung vorgeschriebene Flächenbilanz aus, um das Düngemanagement auf der Fläche zu steuern, bedarfsgerecht zu düngen und gleichzeitig Nährstoffüberschüsse zu minimieren. AgE
(17.09.2014)