Deutschland muss Ammoniakemissionen um 29 % reduzieren

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Deutschland muss den Ausstoß an Ammoniak in den kommenden Jahren um 29 % vermindern und hat damit im Vergleich zu den anderen EU-Ländern die höchste Last zu schultern. Dies geht aus der Novellierung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) hervor, auf die sich das EU-Parlament und der Ministerrat am vergangenen Donnerstag verständigt haben.
Die Novelle setzt für fünf Schadstoffe einzelstaatliche Kürzungsvorgaben fest. Für die Landwirtschaft besonders wichtig sind die Vorgaben für den Ammoniakausstoß.
Oberstes Ziel des Regelwerks ist der Gesundheitsschutz. Mit der Richtlinie soll in der EU bis zum Jahr 2030 und verglichen mit dem Stand im Jahr 2005 die Luftverschmutzung um etwa die Hälfte vermindert werden.

Deutsche Landwirte und Politiker hatten unlängst kritisiert, dass sie durch die geplante Richtlinie gegenüber ihren Berufskollegen in anderen EU-Mitgliedstaaten klar schlechter gestellt würden. So liegt das Einsparziel für Ammoniak in Frankreich bei 13 %, in Großbritannien bei 16 % und in Lettland bei nur 1 %. Der EU-Durchschnitt beträgt 18 %.
Die EU-Kommission hatte die Kritik aus Deutschland zurückgewiesen und betont, dass die Länder nach dem vorliegenden Richtlinienentwurf kleine landwirtschaftliche Betriebe von der Pflicht zur Minderung des Ammoniakausstoßes freistellen könnten. Die Minderungsgebote würden im Wesentlichen für große Betriebe gelten. Dort bestehe weder die Pflicht, die Intensivierung voranzutreiben noch die Zahl der Tiere zu vermindern. Die vorgeschlagene Minderung des Ammoniakausstoßes könnte auch durch die Nutzung einer Fülle bereits verfügbarer Techniken und Praktiken erreicht werden, so die Kommission. AgE
(05.07.2016)
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