Düngeverordnung - was geht noch in den Roten Gebieten?

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Für die Landwirtschaft stellen sich zum einen die vollständige Anrechnung der Herbstdüngung im Frühjahr und zum anderen das Verbot, stickstoffhaltige Düngemittel auf gefrorenem Boden auszubringen, als große Hürden heraus. Untersuchungen aus der Wissenschaft zeigen, dass die Reduktion der Gesamtdüngemenge um 20 Prozent in den Roten Gebieten nicht zielführend ist. Allein durch die Heterogenität des einzelnen Schlages lassen sich kaum Gebiete festlegen, in denen pauschal 20 Prozent weniger gedüngt werden darf. Schon seit mehreren Jahren sind positive Tendenzen bei der Entwicklung der Nitratgehalte im Grundwasser zu erkennen. Diese Ergebnisse wurden zwar von der Wissenschaft kommuniziert, aber im Rahmen der neuen Düngeverordnung nicht berücksichtigt.



Den kostenlosen Beitrag lesen Sie hier. (02.12.2020)
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