EEG-Fördersätze für Windenergie an Land sinken

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Die Förderung von Windenergieanlagen an Land außerhalb der Ausschreibungen wird zum 1. Januar 2018 um 2,4 % gekürzt. Betroffen sind Anlagen, die noch unter den zunehmend auslaufenden Bestandschutz fallen. Das hat die Bundesnetzagentur gestern bekannt gegeben.
Ihre Ursache hat die Kürzung im Zuwachs der Windenergieerzeugung an Land. So lag der Brutto-Zubau mit etwa 5 038 Megawatt (MW) zuletzt erheblich oberhalb des gesetzlich festgelegten Ausbaupfads von 2 500 MW. Maßgeblich für die Berechnung der Fördersätze ist der Zubau im Bezugszeitraum von August 2016 bis Juli 2017.
Bewegt sich der Zubau nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, ist im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese Absenkung verstärkt sich, je mehr der Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine merkliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die anzulegenden Werte konstant blieben oder sogar angehoben würden.
Die Fördersätze für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden quartalsweise angepasst. Die Veröffentlichung erfolgt vier Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Förderung. AgE (04.09.2017)
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