EFSA hat keine Bedenken gegen organische Säuren zur Geflügeldesinfektion

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Die Verringerung von Krankheitskeimen auf Geflügelschlachtkörpern mittels einer Mischung bestimmter organischer Säuren wirft nach Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine grundsätzlichen Bedenken auf. Das geht aus einem aktuellen Gutachten der Behörde hervor, in dem sie einen Zulassungsantrag bewertet, der vom US-Landwirtschaftsministerium eingereicht wurde. Dabei geht es um eine wässrige Lösung, die als antimikrobiellen Wirkstoff Peroxyessigsäure enthält - ergänzt um Essigsäure, Wasserstoffperoxid, die Phosphonsäure HEDP als Stabilisator sowie teilweise Oktansäure.
Die Europäische Kommission muss jetzt aufgrund der Rückmeldung der EFSA entscheiden, ob sie den Mitgliedstaaten die Nutzung von Peroxyessigsäure zur Desinfektion von Geflügelschlachtkörpern vorschlägt. Bislang dürfen die geschlachteten Tiere in der EU nur mit Trinkwasser gesäubert werden. Von der Maßnahme würden zunächst vor allem US-Exporteure profitieren, die derzeit aufgrund der EU-Hygienebestimmungen nicht nach Europa liefern dürfen. Vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche über ein Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) wäre dies ein deutliches Signal guten Willens in Richtung Washington. Die EU erlaubt seit gut einem Jahr die Behandlung von Rinderschlachtkörpern mit Milchsäure - auch dies ein Zugeständnis an die US-Regierung. Bislang vehement abgelehnt wird hingegen die in den Vereinigten Staaten erlaubte Fleischdesinfektion mit chlorhaltigen Substanzen. AgE (14.04.2014)
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