Alterssicherung für Landwirte

Einkommensgrenze für Zuschüsse des Bundes wird angehoben

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Im kommenden Jahr dürften mehr Bauern von den Zuschüssen zur Alterssicherung der Landwirte (AdL) profitieren. Die Bundesministerien für Landwirtschaft, Arbeit und Finanzen haben sich im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2021 auf eine Erhöhung der seit 1999 nicht mehr veränderten Einkommensgrenze beim Beitragszuschuss in der Alterssicherung für Landwirte und Gartenbauer geeinigt.
Demnach soll die Einkommensgrenze von derzeit 15 500 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 31 000 Euro für Verheiratete auf 60 % der Bezugsgröße der Sozialversicherung angehoben werden. Diese liegt in diesem Jahr bei 22 932 Euro oder 45 864 Euro für Ehepaare. Die bisher starre Einkommensgrenze wird zukünftig dynamisch ausgestaltet. Zudem soll das bisherige System von Beitragszuschussklassen durch eine individuelle Berechnung des Zuschussbetrags ersetzt werden. Hierfür ist die Einführung einer Berechnungsformel vorgesehen.
Bei einem jährlichen Einkommen bis zu 30 % der Bezugsgröße wird künftig der volle Beitragszuschuss gewährt, der 60 % des Beitrags beträgt. Die Berechnungsformel berücksichtigt, dass sich der Beitragszuschuss bei einem höheren Einkommen linear reduziert, bis bei einem jährlichen Einkommen in Höhe von 60 % der Bezugsgröße kein Beitragszuschuss mehr gezahlt wird.
Die Regelungen sollen am 1. April 2021 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt kann die dafür zuständige Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Änderungen umsetzen. Nach Einschätzung des CSU-Bundestagspolitikers Max Straubinger ermöglichen die zwischen den Bundesressorts vereinbarten Änderungen, dass mehr versicherte Landwirte - und hier vor allem Landwirte mit Klein- und Mittelbetrieben - von der finanziellen Entlastungswirkung profitieren können. AgE (16.10.2020)
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