EU begrenzt Anwendung von Glyphosat

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Ergänzend zur Verlängerung der Zulassung bis Ende 2017 hat die Europäische Union jetzt den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beschränkt, die Glyphosat enthalten. Nach dem heute in Brüssel getroffenen Beschluss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Nahrung- und Futtermittel (PAFF) ist künftig die Beimischung von POE Tallowaminen verboten. Diese wurden zugefügt, um eine bessere Haftung des Mittels an den Pflanzen zu erreichen.
Darüber hinaus soll gemäß dem Beschluss durch wirkungsvollere Kontrollen verhindert werden, dass Glyphosat zur Abreifebeschleunigung kurz vor der Ernte eingesetzt wird. Auch auf bestimmten Flächen, etwa öffentliche Parkanlagen oder Spielplätze, solle die Anwendung des Wirkstoffs minimiert werden, erklärte eine Kommissionssprecherin.
Entgegen den gescheiterten Abstimmungen zur Zulassungsverlängerung von Glyphosat gab es heute im PAFF für den Kommissionsvorschlag eine relativ klare qualifizierte Mehrheit von 22 Ja-Stimmen bei sechs Enthaltungen. Dem Paff gehören Vertreter der 28 EU-Staaten an.
Die Laufzeit des Regelwerks zum Glyphosateinsatz ist an den Kommissionsbeschluss zur Zulassung des Wirkstoffs ausgerichtet. Bekanntlich will die EU-Behörde ein Gutachten der Europäischen Chemieagentur (ECHA) abwarten, das in etwa zwölf Monaten vorliegen soll. Anschließend hat sie sich noch weitere sechs Monate Zeit gegeben, um bis spätestens zum 31. Dezember 2017 zu entscheiden, wie es mit der Vermarktung dieses Wirkstoffs in der EU weitergehen soll. AgE (12.07.2016)
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