EU-Gericht verwirft Amflora-Zulassung

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Das Gericht der Europäischen Union hat die Anbauzulassung der transgenen Stärkekartoffel Amflora heute für nichtig erklärt. Nach Einschätzung der Richter ließ sich die Europäische Kommission im Rahmen der Antragsabwicklung Verfahrensfehler zuschulden kommen: Sie versäumte es, den zuständigen Regelungsausschüssen einen aktualisierten Zulassungstext zur Abstimmung vorzulegen, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Anfrage der Kommission ein früheres Gutachten überarbeitet hatte. Dieser konsolidierte Text sei als inhaltliche Neubewertung und nicht als rein formale Bestätigung der in den früheren Stellungnahmen enthaltenen Risikobewertungen anzusehen. Die Einarbeitung des Gutachtens hätte eine wesentliche Änderung der Kommissionsentwürfe dargestellt. Die Richter argumentieren, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Mitglieder der Ausschüsse im Lichte der Änderungen möglicherweise ihren Standpunkt überdacht und sich für oder gegen die beantragten Zulassungen entschieden hätten. Ferner hätte die Kommission im Zweifelsfalle ein zweites Mal den Rat anrufen müssen. „Erst am Ende dieses Verfahrens und nur in Ermangelung einer Entscheidung des Rates hätte die Kommission ihre Beschlüsse erlassen können“, teilte das EU-Gericht mit.
Die Grünen begrüßten das Urteil. Der agrarpolitische Sprecher der Parteifamilie im Europaparlament, Martin Häusling, nannte die Entscheidung richtig und gut. Der Bundestagsabgeordnete Harald Ebner warf der Kommission vor, ihre eigenen Regeln zu missachten und zentrale Rechtsnormen wie das Vorsorgeprinzip zu ignorieren. Das Chemieunternehmen BASF, der Rechteinhaber für die Amflora, vermarktet die Kartoffel bereits seit 2012 nicht mehr. AgE (16.12.2013)
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