Düngeverordnung

EU-Kommission billigt Entwurf für Neuausweisung der Roten Gebiete

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Im Streit zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung um die Ausweisung der Roten Gebiete stehen die Zeichen auf Verständigung. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute gegenüber AGRA-EUROPE bestätigte, hat die Brüsseler Administration dem Entwurf der geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Gebietsausweisung zugestimmt. Gleichzeitig fordert die Kommission eine zügige Verabschiedung. Die Bundesregierung strebt an, dass die AVV Gebietsausweisung noch vor der Sommerpause vom Bundesrat beschlossen wird.


Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir reagierte erleichtert, weil damit milliardenschwere Strafzahlungen Deutschlands wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie vermieden werden könnten. Özdemir appellierte an seine Länderkollegen, der Vorlage zuzustimmen. Dies sei die Voraussetzung, um der Landwirtschaft endlich einen verlässlichen Rahmen zu geben. Nach der früheren "unseligen Hinhaltetaktik" gegenüber Brüssel brauche es jetzt "Klarheit und Stabilität", betonte der Minister.
Berechnungen der Länder zufolge wird sich der Umfang der nitratbelasteten Gebiete unter den neuen Maßgaben von derzeit rund 2 Mio ha auf etwa 2,9 Mio ha ausweiten. Das entspricht einer Zunahme der Roten Gebiete um rund 45 %. Die neue AVV sieht auf Betreiben der Kommission eine Abkehr vom bisherigen emissionsbasierten Ansatz über die sogenannte Modellierung und damit der Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung bei der Gebietsausweisung vor. An dessen Stelle soll ein einheitliches Verfahren mit einem mehrstufigen Ansatz treten.
Als Ausgangspunkt für die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete soll ein von den Bundesländern bis 2024 noch deutlich zu verdichtendes Ausweisungsmessnetz dienen, das auf den bereits vorhandenen Messstellen der schon eingerichteten Messnetze basiert. Ab 2028 sollen die Länder ein geostatistisches Ausweisungsverfahren einführen müssen. Bis dahin dürfen auch andere Verfahren zur Anwendung kommen. Allerdings soll es nicht mehr zulässig sein, dass - wie bisher - mehrere Verfahren gleichzeitig genutzt werden. AgE (30.05.2022)
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