Als Meilenstein für die Vorsorge gegen die Ein- und Verschleppung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt die neue EU-Pflanzengesundheitsverordnung bezeichnet. Anlässlich der Befassung im heutigen Agrarrat mit der Neuregelung betonte Schmidt, die neue Verordnung sei eine gute Basis, um bei Risiken und Auftreten neuer oder gefährlicher Schadorganismen rascher und effizienter als bisher zu handeln. Dies sei für die Nachhaltigkeit der heimischen Pflanzenerzeugung, aber auch für den Erhalt der Kulturlandschaft dringend erforderlich. Der stark steigende globale Handel und die Folgen des Klimawandels begünstigten die Einschleppung neuer Schädlinge.
Die neue Verordnung 2016/2031 wurde am 24. November 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht; sie wird Anfang 2017 in Kraft treten und ab 2020 zur Anwendung kommen. Wichtige neue Elemente sind dabei unter anderem Monitorings-, Notfall- und Krisenpläne, schärfere Importkontrollen und eine verbesserte Rückverfolgung. Jährlich soll EU-weit erhoben werden, welche der Quarantäneschädlinge, die zuvor in einer Prioritätenliste festgelegt wurden, in der Gemeinschaft aufgetreten sind und in welchem Umfang. Zudem müssen die Mitgliedstaaten Notfallpläne zur Bekämpfung der Quarantäneschädlinge bei deren Auftreten aufstellen. AgE
(13.12.2016)