EuGH-Urteil zum Bodenmarkt hat kaum Auswirkungen auf Privatisierung

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Die Bundesregierung hält die unmittelbaren Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Grundstückverkehrsgesetz für begrenzt. Das Urteil könne in Einzelfällen Auswirkungen auf die Kaufpreise der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) haben, nicht aber auf die Privatisierungsgrundsätze als solche, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, in seiner Antwort auf eine Schriftliche Frage der Linken-Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann.
Nach Einschätzung von Bleser stärkt das Urteil das Grundstückverkehrsgesetz. Es bestätige zudem den Beschluss der Agrarministerkonferenz im Hinblick zum Vorrang von Landwirten auf dem Bodenmarkt und die Vermeidung spekulativer Entwicklungen.
In seinem Urteil ist der EuGH zu dem Ergebnis gekommen, dass das Grundstückverkehrsgesetz nicht unbedingt als staatliche Beihilfe einzustufen sei. Voraussetzung sei allerdings, dass dessen Anwendung zu einem Preis führen könne, der möglichst nahe beim Marktwert des betroffenen Grundstücks liege. Dies zu prüfen, sei Sache des Bundesgerichtshofs (BGH), der den betreffenden Rechtsstreit der BVVG mit dem Landkreis Jerichower Land dem EuGH vorgelegt hatte. Laut Bleser muss nunmehr die Entscheidung des BGH zum zugrunde liegenden Fall abgewartet werden. AgE (18.09.2015)
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