Europaparlament lässt Biokraftstoffreform passieren

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Die förderfähige Produktion von Biokraftstoffen der ersten Generation wird in der Europäischen Union auf 7 % des Gesamtenergieverbrauchs im Transportsektor gedeckelt - um 2 Prozentpunkte mehr, als die EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagen hatte. Das Europaparlament stimmte heute einem entsprechenden Kompromiss mit dem Rat zu, um die EU-Richtlinien für Erneuerbare Energien und die Kraftstoffqualität zu ändern. Das Hohe Haus gab dabei dem Willen der Mitgliedstaaten nach und verzichtete auf verbindliche Treibhausgasaufschläge für mögliche indirekte Landnutzungsänderungen (iLUC) nach 2020; iLUC wird jedoch ausdrücklich als Problem erwähnt, und die umstrittenen Faktoren sollen zur Berichterstattung in den Rechtstexten verbleiben. Ferner ist eine Revisionsklausel vorgesehen; bis Ende 2017 soll die Kommission einen umfassenden Bericht vorlegen.
Für den als fortschrittlich betrachteten Biosprit aus Reststoffen und Algen wird gemäß dem Kompromiss ein Anteil von wenigstens 0,5 % am Transportenergieverbrauch angestrebt; dies ist allerdings nicht verbindlich. Nach der Zustimmung durch das Parlament muss jetzt noch der Rat den Beschluss absegnen, was als Formsache gilt. Vorerst unklar bleibt, ob und auf welche Weise Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse auch nach 2020 gefördert werden. Hierzu muss sich die EU erst noch auf einen grundsätzlichen Ansatz einigen. AgE (29.04.2015)
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