EWSA sieht Direktzahlungen als „Notwendigkeit“

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Ein Plädoyer für die Beibehaltung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen auch in der nächsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in seiner Stellungnahme „Maßgebliche Einflussfaktoren für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020“ abgegeben, die jetzt vom EWSA-Plenum beschlossen wurde. „Die Stützung des Einkommens landwirtschaftlicher Betriebe mit Direktzahlungen ist in der derzeitigen Situation eine Notwendigkeit“, heißt es in dem Papier. Außerdem sei sicherzustellen, dass die Direktzahlungen fristgerecht geleistet würden. Daneben müsse die GAP im Hinblick auf geeignete Kontrollen und Sanktionssysteme, zum Beispiel im Rahmen von Cross-Compliance, vereinfacht werden.
Der EWSA spricht sich darüber hinaus für den Erhalt der Zwei-Säulen-Struktur in der GAP aus. Die Vielfalt der Mitgliedstaaten und Regionen und ihre unterschiedlichen Belange erforderten sowohl eine voll EU-finanzierte Erste als auch eine kofinanzierte Zweite Säule. Um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein, müsse ferner der EU-Agrarhaushalt aufgestockt werden.
Zu den weiteren Forderungen des EWSA gehört die Bekräftigung der finanziellen Solidarität innerhalb der EU sowie der Gemeinschaftspräferenz. Zudem müssten von Drittstaaten in den Binnenmarkt gelieferte Produkte dieselben Normen erfüllen wie in der EU erzeugte. Handlungsbedarf sieht der Ausschuss auch hinsichtlich des Risikomanagements in der Landwirtschaft. Bestehende Instrumente wie die der Interventionspreis müssten beibehalten und neue - etwa Versicherungsmodelle - entwickelt werden.
Als Herausforderung nennt der Ausschuss die aktuell schwache Verhandlungsmacht der Landwirtschaft innerhalb der Lebensmittelversorgungskette. Diese müsse mit der kommenden GAP verbessert werden. Schließlich geht der EWSA davon aus, dass in der jetzt laufenden Mandatsperiode der EU-Kommission und des Europaparlamentes keine Zeit sein wird, die nächste GAP-Reform für eine mögliche Umsetzung im Jahr 2021 zum Abschluss zu bringen. Daher bedürfe es einer Übergangsphase, um die aktuelle GAP noch für einen ausreichend langen Zeitraum nach 2020 fortsetzen zu können. AgE (23.12.2016)
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