Agri-Photovoltaik

Experten fordern Korrekturen bei der Förderung

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Hoch aufgeständerte Agri-Photovoltaik-(PV)-Anlagen sollen noch gezielter gefördert und die Genehmigungsverfahren dazu vereinfacht werden. Das hat die Arbeitsgruppe (AG) "Begleitforschung Agri-Photovoltaik" in einem heute veröffentlichten Positionspapier gefordert. Die Mitglieder, vorwiegend aus Wissenschaft und Industrie, monieren, dass hoch aufgeständerte Anlagen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch benachteiligt würden. Vor allem aufgrund der gestiegenen Stahlpreise seien diese Anlagen teurer als bodennahe Modelle. Die aktuelle Technologieprämie im EEG 2023 in Höhe von 1,2 Cent/kWh ist aus Sicht der Experten nicht ausreichend. Sie mahnen daher ein eigenes Fördersegment für aufgeständerte Anlagen an.


Auch kleinere Anlagen, die bisher im EEG nicht ausschreibungspflichtig sind, sollten der AG zufolge eine Technologieprämie erhalten können. Das betreffe Anlagen mit weniger als 1 MW Nennleistung; bei Bürgerenergieanlagen liege die Grenze bei 6 MW Nennleistung.
Höherstehende Solarmodule hätten gleich mehrere Vorteile, so die Forschenden: Diese ermöglichten eine Bewirtschaftung unterhalb der Anlagen, wodurch auf landwirtschaftlichen Flächen gleichzeitig Nahrungsmittel und Solarstrom produziert werden könne. Und die Kulturpflanzen profitierten vom Schutz der Solarmodule, erklärte der in der AG beteiligte Pflanzenökologe Prof. Andreas Schweiger von der Universität Hohenheim. Zudem empfehlen die Wissenschaftler weitere Forschung, um herausfinden, wie man die Anlagen wirtschaftlich und ökologisch am besten einsetzen kann.
Darüber hinaus drängt die Gruppe auf eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Sie fordert, auch im Außenbereich befindliche Agri-PV-Systeme in landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben nach dem Baugesetz zu privilegieren. In der Regel sei derzeit die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die örtlichen Kommunen nötig. Das zeitaufwendige Verfahren verzögere den Ausbau. AgE/np (30.01.2023)
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