Fusion von Danish Crown und Tican gescheitert

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Die geplante Fusion der beiden dänischen Schlachtriesen Danish Crown (DC) und Tican ist geplatzt. Wie Danish Crown heute mitteilte, ist sieben Monate nach Bekanntgabe der Fusionspläne klar geworden, dass die Anforderungen der dänischen Wettbewerbsbehörde für die Genehmigung der Zusammenlegung der beiden Unternehmen nicht erfüllt werden können.
Laut Angaben des DC-Vorstandsvorsitzenden Kjeld Johannesen reichten die von den Verhandlungspartnern eingereichten Vorschläge zur Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Probleme, so etwa der Verkauf einzelner Produktionsstandorte, nach Einschätzung der Behörde nicht aus. Da nun der Zeitraum für die Genehmigung des Zusammenschlusses auslaufe, müsse die Fusion als gescheitert angesehen werden.
Johannesen wies darauf hin, dass die Verschmelzung von Danish Crown und Tican vorrangig der Sicherung der dänischen Rohstoffbasis und weniger finanztechnischen Zielen gegolten habe. Dies könne aber nicht bedeuten, dass die Kosten der Fusion den erwartbaren Ertrag der Synergieeffekte überschreiten dürften. Ungeachtet dessen bezeichnete der DC-Vorstandsvorsitzende die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde als nachteilig für die Entwicklung der dänischen Schlachtindustrie.
Die geplante Fusion von Danish Crown und Tican war schon zuvor bei der EU-Wettbewerbsbehörde auf Widerstand gestoßen. Diese hatte eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf bestimmten Märkten innerhalb Dänemarks befürchtet und die Entscheidung Mitte Juli an die dänische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde überwiesen.
Tican kündigte nach dem Scheitern der Fusionspläne mit DC heute überraschend eine enge Zusammenarbeit mit dem deutschen Fleischverarbeiter Tönnies an. Laut Darstellung des dänischen Unternehmens beinhaltet diese unter anderem eine Rahmenvereinbarung über die Übertragung von Tican-Aktien an Tönnies. Tican verspricht sich von der Vereinbarung die Sicherung „wettbewerbsfähiger Abrechnungspreise“ für Sauen und Mastschweine und die wirtschaftliche Stärkung des eigenen Unternehmens. Die Vertragspartner erwarten keine Einwände der europäischen Wettbewerbsbehörde. AgE (03.11.2015)
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