Das gesetzliche Vorkaufsrecht bleibt ein wichtiges Regulierungsinstrument auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Wie aus dem aktuellen Leistungsbericht des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) hervorgeht, lag die Zahl der Fälle, die den Landgesellschaften zur Prüfung der Ausübung des Vorkaufsrechts vorgelegt wurden, 2012 um 14 % über der des Vorjahres. In Niedersachsen wurde sogar eine Verdopplung der Vorlagen registriert. Die BLG wertet die Zunahme als Indiz für das weiter gestiegene Interesse von Nicht-Landwirten an Agrarflächen. Gleichzeitig registrieren die Landgesellschaften eine wachsende Sensibilität der Genehmigungsbehörden. Informationen, Erfahrungsaustausche und Schulungsveranstaltungen zeigten offenbar Wirkung, heißt es beim BLG.
Geprüft wurde das Vorkaufsrecht in 912 Fällen mit zusammen rund 6 215 ha. In 244 Fällen mit rund 1 465 ha Fläche wurde das Vorkaufsrecht ausgeübt. Die Diskrepanz zwischen den Prüfungen und den Fällen, in denen das Vorkaufsrecht tatsächlich ausgeübt wurde, hat laut BLG weiter zugenommen. Zurückgeführt wird dies auf die hohen Kaufpreise. Die Landgesellschaften finden oftmals keinen Landwirt, der zu dem geforderten Preis einsteigen kann. AgE
(10.05.2013)