Glyphosatgegner sehen Plagiatsvorwurf bestätigt

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Gegner der Neuzulassung des Pflanzenschutzwirkstoffes Glyphosat fühlen sich in ihren Plagiatsvorwürfen zum Bewertungsbericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bestätigt und haben fachliche und personelle Konsequenzen gefordert. Der Plagiatprüfer Dr. Stefan Weber stellte heute vor Journalisten in Berlin sein Sachverständigengutachten vor, indem er drei ausgewählte Kapitel des BfR-Berichts zu den gesundheitlichen Risiken von Glyphosat mit entsprechenden Passagen aus dem Zulassungsantrag der Glyphosat-Hersteller, allen voran Monsanto, verglich.
Im Einzelnen geht es um die Abschnitte zur Genotoxzität, Kanzerogenität und Reproduktionstoxizität, die etwa 100 Seiten des insgesamt gut 4 000 Seiten umfassenden BfR-Berichtes ausmachen.
Weber berichtete, dass über zahlreiche Seiten hinweg Textpassagen „praktisch wörtlich“ übernommen worden seien ohne Angaben des ursprünglichen Autors. Er sprach von „bewusster Verschleierung“ und unwissenschaftlichem Vorgehen. Formalfehler schließt der Sachverständige aus.
Der Grünen- Bundestagsabgeordnete Harald Ebner bekräftigte daraufhin seine Forderung, dass es eine Glyphosat-Neuzulassung auf Basis „dieser Plagiats-Risikobewertung“ nicht geben dürfe. Stattdessen müsse die wissenschaftliche Bewertung neu gestartet werden. Die deutsche Behörde habe hier mutwillig das Vertrauen der Menschen verspielt. Der Toxikologe und Vorstand von PAN Germany, Dr. Peter Clausing, betonte, dass es nicht nur um eine juristische Einschätzung gehe, sondern in seinen Augen Falschdarstellungen der Industrie kommentarlos übernommen worden seien.
Das BfR hatte sich bereits Mitte September gegen Vorwürfe gewehrt, es würde seine Bewertung aus Zulassungsanträgen der Antragsteller abschreiben. Es betonte, dass es in seinem Bericht sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Studien der Antragsteller als auch alle weiteren relevanten und verfügbaren Studien „sorgfältig und detailliert in eigener Verantwortung geprüft und bewertet“ habe. Studienzusammenfassungen der Antragsteller seien wie vorgeschrieben genannt, gekennzeichnet und teilweise kommentiert worden. Dr. Helmut Burtscher-Schaden von der österreichischen Umweltorganisation GLOBAL 2000 erklärte indes, dass sich die neuen Plagiatsvorwürfe eben nicht auf diese Bereiche beziehen würden. AgE (06.10.2017)
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