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Die Regelungen zur Hofabgabe als Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente werden mit Beginn des neuen Jahres erheblich gelockert. Der Bundesrat hat heute - wie erwartet - dem Artikelgesetz zugestimmt, in dem die Neufassung der Hofabgabeklausel enthalten ist. Keine Mehrheit fand ein Antrag des Agrarausschusses für eine Entschließung, mit der die vollständige Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung gefordert werden sollte.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßte die Zustimmung des Bundesrates zu der vom Bundestag beschlossenen Anpassung der Hofabgabeklausel. Der Minister bezeichnete die Neuregelung als einen guten und tragfähigen Kompromiss, der den unterschiedlichen Interessengruppen gerecht werde.
Schmidt betonte, dass die Hofabgabeverpflichtung im Grundsatz erhalten bleibe und begründete dies mit ihren nach wie vor wichtigen agrarstrukturelle Wirkungen. Durch die gesetzlichen Änderungen werde die Hofabgabe jedoch deutlich erleichtert und an die Anforderungen der Zeit angepasst. AgE
(23.12.2015)