Energiesicherungsgesetz

Grünes Licht für Steigerung der Biogaserzeugung

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Bestehende Restriktionen für die Biogaserzeugung werden vorübergehend ausgesetzt oder gelockert. Der Bundesrat stimmte heute der vergangene Woche vom Bundestag beschlossenen Novelle des Energiesicherungsgesetzes zu. Darin werden unter anderem die Kapazitätsgrenze für baurechtlich privilegierte Biogasanlagen im Außenbereich bis Ende 2024 außer Kraft gesetzt sowie Herkunftsvorgaben für die verwendete Biomasse für baurechtlich privilegierte Anlagen befristet gelockert. In einer Entschließung begrüßt die Länderkammer ausdrücklich die Neuregelungen für Biogasanlagen. In der aktuellen Energiekrisensituation würden hierdurch Anreize geschaffen, die Stromerzeugung aus Biogas zu steigern. Anlagenbetreibern werde ermöglicht, die Produktion durch den Einsatz einer größeren Menge an Biomasse befristet zu erhöhen.


Gleichzeitig weist der Bundesrat in der Entschließung darauf hin, dass mit einer erhöhten Gasproduktion auch mehr Inputstoffe eingesetzt werden und dadurch zusätzliche Gärprodukte anfallen. Hierfür benötigten die Anlagen mehr Lagerkapazität, die an vielen Standorten jedoch kurzfristig nicht zur Verfügung stehe. Daher wird vorgeschlagen, zukünftig zumindest befristet mehr Gärprodukte in bestehenden Gärproduktlagern zuzulassen. Nur so könne das volle Potential bestehender Biogasanlagen ausgeschöpft werden. Schließlich soll die Bundesregierung prüfen, ob die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Mindestverweilzeit von Substraten flexibilisiert werden kann. Andernfalls drohe der Verlust der Vergütung, da bei höherem Substrateinsatz deren hydraulische Verweilzeit von mindestens 150 Tagen möglicherweise nicht eingehalten werden könne. AgE (07.10.2022)
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