Beteiligungserklärung

Handelsunternehmen verpflichten sich zu weniger Lebensmittelverschwendung

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Insgesamt 16 Unternehmen des Lebensmittelgroß- und -einzelhandels haben sich zur weiteren Verringerung der Lebensmittelverschwendung verpflichtet. Die entsprechende Beteiligungserklärung unterzeichneten sie heute in Berlin im Rahmen der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Als verbindliche Maßnahmen vorgesehen sind demnach die Erfassung aussagekräftiger Lebensmittelabfalldaten und die Verbesserung der Datenlage. Außerdem sollen noch verkehrsfähige Lebensmittel durch die Kooperation mit einer sozialen Einrichtung oder anderen Organisationen weitergegeben werden.
Zudem verpflichteten sich die Unternehmen zur Realisierung von Wahlpflichtmaßnahmen wie den Verkauf von Obst und Gemüse mit Schönheitsfehlern, die Förderung von Verpackungsinnovationen zur Verbesserung der Produkthaltbarkeit, die nachfrageorientierte Auffüllung des Frischwarenangebots und die Etablierung von Prozessroutinen bei der Weitergabe von Waren.
Die insgesamt 13 aufgeführten Wahlpflichtmaßnahmen sind den drei Oberkategorien "Maßnahmen an den Schnittstellen zu den Lieferanten", "Interne Markt-Maßnahmen" und "Verbesserung der Weitergabe nicht mehr verkaufs-, aber noch verzehrfähiger Lebensmittel" zugeordnet. Umgesetzt werden müssen der Erklärung zufolge von jedem Unternehmen vier Maßnahmen, wobei alle drei Oberkategorien abzudecken sind.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wertete es als "großen Erfolg", dass sich "mit dem Groß- und Einzelhandel ein Schwergewicht in der Kette in dieser Breite verbindlich zum Kampf gegen Lebensmittelverschwendung bekannt" habe. Davon verspreche sie sich eine deutliche Signalwirkung an die weiteren Akteure der Strategie, hier nachzuziehen.
Ziel der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ist es, bis 2030 die Lebensmittelverschwendung in Deutschland pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Lebensmittelabfälle einschließlich Nachernteverlusten zu verringern.
Schätzungen des Thünen-Instituts (TI) zufolge fielen in Deutschland im Jahr 2015 rund 12,7 Mio t an Lebensmittelabfällen an. Davon wären etwa 7,05 Mio t theoretisch vermeidbar. Der Handel verzeichnete hierbei laut den Wissenschaftlern mit 0,49 Mio t oder 4 % einen relativ geringen Anteil. Der Großteil der Lebensmittelabfälle entfiel mit fast 7,0 Mio t oder 55 % auf die privaten Haushalte. AgE (22.06.2020)
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