Bundesverfassungsgerichtsurtei

Haushalt 2024: Stochern im Nebel

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Weitgehend Klarheit für den aktuellen Bundeshaushalt, aber große Unsicherheit über den Etat des kommenden Jahres - so stellt sich die Lage gut eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur unzulässigen Übertragung von nicht genutzten Corona-Hilfsgeldern in Höhe von 60 Mrd. Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung dar. Eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums stellte auf Nachfrage von AGRA-EUROPE klar, dass die vom Bundesfinanzministerium verhängte Haushaltssperre nicht die in 2023 bewilligten und zugesagten Mittel in den Förderprogrammen des BMEL betreffe. Zuwendungen, die für dieses Jahr beschieden worden seien, könnten wie gewohnt ausgezahlt werden. Nicht unter die Haushaltssperre fällt zudem die Auszahlung der EU-Agrarförderungen durch den Bund. Der Grund ist, dass es sich dabei nicht um Bundesmittel handelt und die Zwischenfinanzierung nicht über Verpflichtungsermächtigungen erfolgt.

Keine neuen Bewilligungen

Nicht ausgesprochen können derzeit Bewilligungen von Förderanträgen für künftige Haushaltsjahre. Daraus ergibt sich die heutige Ankündigung der Landwirtschaftlichen Rentenbank, bis auf weiteres keine neuen Bewilligungen im Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft zu erteilen. Bereits zu Wochenbeginn hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium den Ländern mitgeteilt, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) keine Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Bundes mehr zu binden. Unter dem Strich heißt das, sämtliche Finanzzusagen des Bundes, die im nächsten Jahr und den darauffolgenden Jahren haushaltswirksam werden, sind gegenwärtig tabu.

Notlage auch für 2023

Die Bundesregierung steht derzeit vor der Aufgabe, verfassungsgemäße Haushalte aufzustellen. Für den Haushalt 2023 scheint man einen gangbaren Weg gefunden zu haben. Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte gestern angekündigt, für 2023 nachträglich eine Notlage zu erklären. Damit würde ein weiteres Jahr die Schuldenbremse ausgesetzt und dem Bund erneut eine höhere Kreditaufnahme ermöglicht werden. Den dafür erforderlichen Nachtragshaushalt will das Kabinett in der kommenden Woche beschließen. Dass eine "Notlage" auch noch für 2024 beschlossen werden könnte, gilt aus rechtlichen und politischen Gründen als wenig wahrscheinlich. Diskutiert wird stattdessen zunehmend über eine Reform der Schuldenbremse. In jedem Fall dürfte es zu erheblichen Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 kommen. Inzwischen zeichnet sich ab, dass der Haushalt für das kommende Jahr nicht mehr in 2023 beschlossen wird.

Sparzwang

In welchem Maße der knapp 7 Mrd Euro umfassende Agrarhaushalt von weiteren Kürzungen betroffen wäre, bleibt abzuwarten. Unklar ist bereits, ob die in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses gefassten Beschlüsse Bestand haben werden. Der Ausschuss hatte die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen in der GAK von knapp 300 Mio Euro um rund 67 Mio Euro abgemildert. Nicht vorstellbar ist, dass die aus dem KTF vorgesehenen 120 Mio Euro für die Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen wie gewohnt fließen werden. Ob die Mittel gegebenenfalls anderweitig mobilisiert werden können, ist eine der vielen offenen Fragen. Klar ist allerdings, dass der Spielraum für weitere Einsparungen im Einzelplan 10 klein ist. Zum einen sind rund 60% des Etats in der agrarsozialen Sicherung gebunden. Zum anderen haben die heftigen Reaktionen auf die GAK-Kürzungen gezeigt, wie schwierig das wäre. Dies dürfte erst recht für das 2024 anlaufende Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung gelten, dem im Ministerium ein ähnlich hoher politischer Stellenwert zugemessen werden dürfte. AgE/rm (27.11.2023)
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