Afrikanische Schweinepest

Hausschweinebestand in Baden-Württemberg infiziert

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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist jetzt erstmals auch in Westdeutschland aufgetreten, und zwar in Baden-Württemberg. Betroffen ist ein Betrieb mit 35 Tieren in Freilandhaltung in der Gemeinde Forchheim im Landkreis Emmendingen nahe der französischen Grenze. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am späten Mittwochabend einen entsprechenden Befund des Landeslabors bestätigt. Alle noch in dem Bestand vorhandenen Tiere wurden bereits getötet und sachgerecht beseitigt. Die zuständigen Behörden vor Ort haben die vorgesehenen Schutzmaßnahmen sofort eingeleitet und Restriktionszonen eingerichtet.


"Es war nur eine Frage der Zeit bis die ASP Baden-Württemberg erreicht. Wir sind gut vorbereitet, alle notwendigen Maßnahmen wurden umgehend ergriffen", erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Zur konkreten Eintragsursache könnten derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Anfang kommender Woche werde das Epidemiologie-Team des FLI die Behörden vor Ort bei den epidemiologischen Untersuchungen unterstützen. Zudem solle die Gensequenzierung des Erregers weiteren Aufschluss über dessen Herkunft geben. "Wir müssen aktuell davon ausgehen, dass der Eintrag durch menschliches Handeln verursacht wurde", so der Minister.
Die Behörden haben um den betroffenen Betrieb umgehend eine Sperrzone mit einem Mindestradius von 3 km und eine sich daran nach außen anschließende Überwachungszone mit einem äußeren Radius von mindestens 10 km eingerichtet. In der Sperrzone ist das Verbringen von Schweinen in beziehungsweise aus den Betrieben verboten. Dies gilt auch für das Verbringen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen aus Schlachthöfen oder Wildverarbeitungsbetrieben. Tierische Nebenprodukte und Gülle, Mist und Einstreu von Schweinen dürfen ebenfalls nicht aus den Betrieben transportiert werden. Ausnahmen sind nur unter strengen Auflagen möglich.
"Da es sich um einen Seuchenausbruch bei Hausschweinen handelt, gibt es keine Beschränkungen für pflanzliche Produkte, wie beispielsweise Futtermittel, Stroh oder andere landwirtschaftliche Produkte wie Rindfleisch, Obst und Gemüse", erläuterte Hauk. Diese dürfen weiterhin verbracht werden. Laut dem Minister kommt es nun auf das Monitoring und die Fallwildsuche an, um abzuklären, ob es sich um ein lokales Geschehen im Betrieb handele und keine Wildschweine betroffen seien. Deshalb stehe die Etablierung einer regelmäßigen, planmäßigen Fallwildsuche nun im Fokus.
Bereits vor dem Bekanntwerden des ASP-Falles hatte der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) ein düsteres Bild von der Schweinehaltung in dem Bundesland gezeichnet. "Die Schweinehalter in Baden-Württemberg stehen mit dem Rücken zur Wand, die Frustration ist hoch. Zukunftsperspektiven sind schwer erkennbar", hatte LBV-Präsident Joachim Rukwied am Mittwoch auf der Vorstandssitzung des Verbandes in Denkendorf beklagt. Der Strukturbruch gehe unvermindert weiter. Ein einst starker und traditioneller Betriebszweig stehe vor dem Aus.
Laut Statistischem Landesamt gab es im November 2021 noch etwa 1 900 schweinehaltende Betriebe in Baden-Württemberg, darunter 700 Ferkelzüchter. Allein von 2020 bis 2021 nahm die Anzahl der Betriebe mit Ferkelzucht um 11,3 % ab. Der Schweinebestand ist ebenfalls stark rückläufig. Gegenüber November 2020 wurden im vorigen Herbst rund 181 500 Schweine weniger gezählt; das entsprach einer Abnahme um 11 %. AgE (27.05.2022)
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