Hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern veröffentlicht

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat seine seit längerem diskutierten „Empfehlungen für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Leitlinien beschreiben betriebliche Hygienemaßnahmen für wiederkäuerhaltende landwirtschaftliche Betriebe. Sie dienen dem Agrarressort zufolge zur Überprüfung der bestehenden Hygienemaßnahmen und sollen Tierhalter ebenso wie Viehhändler und Transporteure auf möglicherweise notwendige Hygienemaßnahmen aufmerksam machen. Ziel sei es, das Bewusstsein im Hinblick auf die Vermeidung einer Einschleppung von Tierseuchenerregern zu schärfen.
Den Leitlinien zufolge weisen die wiederkäuerhaltenden Betriebe unterschiedliche Risikofaktoren auf. Insbesondere in Betrieben mit einer hohen Viehdichte oder einem hohen Tier- und Personenverkehr steige das Infektionsrisiko. Hier seien höhere Anforderungen sowohl an die baulichen Voraussetzungen als auch an das Management zu stellen. Ausdrücklich unterstreicht das Ministerium den Freiwilligkeitscharakter seiner Leitlinien. Sie dienten als „bundeseinheitliche risikobasierte und betriebsspezifische Richtschnur“ für die Betriebe und betonten deren Eigenverantwortung, die Infektions- und Übertragungsrisiken so gering wie möglich zu halten. Die Empfehlungen beziehen sich auf allgemeine bauliche Anforderungen, betriebseigene Kontrollen und gesundheitliche Maßnahmen, die tierärztliche Bestandsbetreuung sowie die Haltung, Fütterung und Pflege von Wiederkäuern. Daneben werden Hygienemaßnahmen bei besonderen Krankheiten aufgeführt.
Im landwirtschaftlichen Berufsstand stießen die Empfehlungen auf Kritik. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) und der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) monierten eine unzureichende Praktikabilität. Der Maßnahmenkatalog sei kaum geeignet, Akzeptanz in der Praxis zu finden, hieß es in einer gemeinsamen Presseverlautbarung der beiden nordrhein-westfälischen Verbände. AgE (18.08.2014)
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