Bundeskompensationsverordnung

Kein Ausschluss des Flächenankaufs mit Ersatzgeld

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Keine rechtliche Grundlage sieht das Bundesumweltministerium für eine Regelung in der Bundeskompensationsverordnung, im Rahmen des naturschutzrechtlichen Ausgleichs eine Verwendung des Ersatzgelds für den Ankauf landwirtschaftlicher Flächen auszuschließen. Nach § 15 Absatz 6 Bundesnaturschutzgesetz sei das Ersatzgeld zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden, erklärte eine Ministeriumssprecherin. "Der pauschale Ausschluss für den Ankauf landwirtschaftlicher Flächen in einer Rechtsverordnung sei damit nicht vereinbar."
Die Sprecherin verwies auf eine Reihe neuer Maßnahmen in der vorliegenden Bundeskompensationsverordnung, die dem Verlust landwirtschaftlicher Flächen entgegenwirken sollen. Sie nannte eine Alternativenprüfung zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme, die Anrechenbarkeit anderer durch das Vorhaben verursachter Kompensationsverpflichtungen aufgrund von Biotop-, Gebiets- oder Artenschutz, ferner eine Stärkung bevorrateter Kompensationsmaßnahmen sowie eine ausdrückliche Prüfung der Berücksichtigung von Entsiegelungs-, Wiedervernetzungs- und Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen. Auf diese Weise solle möglichst vermieden werden, dass land- oder forstwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung genommen würden.
Wie die Ministeriumssprecherin weiter mitteilte, erhalten die zuständigen Landwirtschafts- und Forstbehörden künftig ein Beteiligungsrecht, soweit agrarstrukturelle Belange im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen sein können. Eine Inanspruchnahme von Böden, die für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignet seien, werde an strenge Bedingungen geknüpft. So müsse zuvor geprüft werden, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen erbracht werden könne. Schließlich werde eine Schonung landwirtschaftlicher Flächen auch von den zusätzlichen 30 Wertpunkten unterstützt, die für Entsiegelungsmaßnahmen je Quadratmeter vorgesehen seien. AgE (16.03.2020)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

xs

sm

md

lg

xl