Kein Importverbot für polnisches Rapssaatgut

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird die Einfuhr von Winterrapssaatgut aus Polen, das mit dem dort seit April dieses Jahres zugelassenen Wirkstoff Cyantraniliprol behandelt wurde, nicht untersagen. Man werde von einer entsprechenden Befugnis im Pflanzenschutzgesetz keinen Gebrauch machen, teilte der Parlamentarische Staatssekretär im Agrarressort, Peter Bleser, in seiner Antwort auf eine schriftliche Frage des grünen Bundestagsabgeordneten Harald Ebner mit. Damit darf Rapssaatgut, das mit dem Pflanzenschutzmittel Lumiposa 625 FS behandelt wurde, nach Deutschland importiert und hier ausgesät werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte Ende Juli empfohlen, die Aussaat nicht bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 5 m/s vorzunehmen. Zudem rät die Behörde Betriebsleitern, sie sollten die vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Aussaat Imkern bekanntgeben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die Aussaatflächen befinden. Laut BVL entspricht die Abriebfestigkeit des polnischen Saatguts dem aktuellen technischen Stand.
Ebner kritisierte die Entscheidung des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Der Grünen-Politiker warf Ressortchef Christian Schmidt vor, er nehme billigend massive Bienenschäden in Kauf. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Schmidt bei Rapssaat kein Einfuhrverbot wolle, das für die Neonikotinoidbeizung bei Wintergetreide bereits existiere. Cyantraniliprol sei schon in Dosierungen ab einem Millionstel Gramm hochgiftig für Bestäuber und beinhalte laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ungeklärte ökologische Risiken. AgE (28.08.2017)
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