Kein Intensivtierhaltungsgesetz in dieser Legislaturperiode

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Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, noch in dieser Legislaturperiode die Privilegierung für landwirtschaftliche Stallbauten im Außenbereich weiter einzuschränken. In einem heute veröffentlichten Schreiben macht sie Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt dafür verantwortlich, dass beide Ressorts kein Einvernehmen über den von ihr vorgelegten Entwurf für ein „Intensivtierhaltungsgesetz“ erzielt haben.
Hendricks wirft dem Agrarressort eine Blockadehaltung vor. Zuletzt hätten sich die beiden Staatssekretäre Jochen Flasbarth und Dr. Hermann Onko Aeikens nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen können. Die Ministerin warnt in dem Schreiben erneut vor einer zunehmenden Intensivierung der Landwirtschaft. Der Trend zu immer größeren Tierhaltungsanlagen könne sich nachteilig auf die Gewässer-, Luft- und Bodenqualität sowie auf den Klimaschutz auswirken. Darüber hinaus sei die Ansiedlung von Großställen im Außenbereich mit städtebaulichen Herausforderungen verbunden. Ein „Intensivtierhaltungsgesetz“ hätte der SPD-Politikerin zufolge letztlich dazu beitragen können, die Akzeptanz von Tierhaltung zu stärken.
Der Gesetzentwurf des Umweltressorts sah vor, mit einer Änderung des Baugesetzbuchs Ställe ab einer bestimmten Größe generell aus der bauplanungsrechtlichen Privilegierung herauszunehmen. Seit der letzten Gesetzesnovelle von 2013 fallen bereits gewerbliche Tierhaltungsanlagen oberhalb bestimmter Schwellenwerte aus der Privilegierung. Minister Schmidt hatte wiederholt betont, dass er derzeit keinen Handlungsbedarf sehe. Auf landwirtschaftlicher Seite besteht die Befürchtung, dass mit einem restriktiveren Bauplanungsrecht die Investitionstätigkeit der Landwirtschaft massiv beeinträchtigt würde. AgE (24.04.2017)
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