Keine Abgabe unter Ehegatten bei teilweiser Erwerbsminderung

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Der Bundestag wird die im Regierungsentwurf vorgesehenen Neuregelungen bei der Hofabgabeklausel unverändert beschließen. Der heute von der Koalitionsfraktionen vorgelegte Änderungsantrag zur Novelle des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, in dem die Neugestaltung der Hofabgabeverpflichtung in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) enthalten ist, sieht keine Anpassungen bei den im Entwurf geplanten Maßnahmen vor.
Damit steht fest, dass die unter anderem vom Deutschen Bauernverband (DBV) und dem Deutschen LandFrauenverband (dlv) geforderte Erweiterung der Abgabemöglichkeiten unter Ehegatten auf Fälle einer teilweisen Erwerbsminderung des abgebenden Landwirts nicht kommen wird.
Dieser Punkt war Bestandteil der Einigung, die die Koalition nach monatelangen Auseinandersetzungen im Frühjahr dieses Jahres erzielt hatte. Zuletzt hatte sich insbesondere die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler, wiederholt dafür eingesetzt, eine Regelung zur teilweisen Erwerbsminderung noch in den Gesetzentwurf aufzunehmen.
Den Ausschlag gegeben haben offenbar Warnungen der Bundesregierung, durch eine rege Inanspruchnahme könnten erhebliche Kosten auf den Bundeshaushalt zukommen. Die Rede ist von Mehrkosten für die Alterssicherung und die landwirtschaftliche Krankenversicherung in einer Größenordnung von mindestens 50 Mio Euro, die im Agrarhaushalt hätten gegenfinanziert werden müssen.
Mit der Neugestaltung der Hofabgabeklausel, die der Bundestag am Donnerstag beschließen wird, soll insbesondere die Abgabemöglichkeit unter Ehegatten deutlich attraktiver werden. Daneben sollen der Rückbehalt spürbar angehoben und Zuschläge bei späterem Rentenbezug gewährt werden. Die Einbringung des Unternehmens in ein Gemeinschaftsunternehmen soll als neuer Abgabetatbestand anerkannt werden. AgE (11.11.2015)
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