Novelle des Düngegesetzes

Keine Mehrheit für Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium kann seine Arbeiten für eine Änderung der Stoffstrombilanzverordnung getrost fortsetzen. Ein Antrag des Agrarausschusses des Bundesrats, die bestehende Verordnung aufzuheben, fand beim ersten Durchgang der Novelle des Düngegesetzes in der Plenarsitzung der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit.
Der Ausschuss hatte seine Initiative damit begründet, dass sich die Rahmenbedingungen seit Einführung der verpflichtenden Stoffstrombilanzverordnung im Jahr 2017 geändert hätten. Sowohl mit den 2020 verschärften Düngeregelungen als auch mit dem geplanten Aufbau eines Wirkungsmonitorings werde dem Ziel eines nachhaltigen Umgangs mit Nährstoffen auf den Landwirtschaftsbetrieben hinreichend entsprochen.
Zudem hatte der Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Stoffstrombilanzierung nicht der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie diene und nur in Deutschland verpflichtend umzusetzen sei. Für die Bundesregierung ist die Stoffstrombilanzverordnung hingegen ein Kernelement einer wirksamen Düngepolitik, wie sie nicht zuletzt von der EU-Kommission eingefordert wird.
Grundsätzliche Zustimmung fand in der Bundesratssitzung die Ermächtigung im Gesetzentwurf, eine Verordnung zu einem Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung vorzulegen. Gleichzeitig appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, über die geplanten Maßnahmen hinaus ein "robustes, rechtssicheres und vollzugtaugliches" System für eine Maßnahmendifferenzierung auf einzelbetrieblicher Ebene zu etablieren. Die Maßnahmendifferenzierung müsse sicherstellen, "dass gewässerschonend wirtschaftende Betriebe näher zu bestimmenden Maßnahmen in belasteten Gebieten befreit werden können." AgE/rm (02.10.2023)
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