Neue TA Luft bestätigt

Keine Verpflichtung für Abluftreinigungsanlagen in Bestandsanlagen

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Das Bundeskabinett hat die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bestätigt. Die TA Luft gilt als ein zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen, auch der Nutztierhaltung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium zeigte sich zufrieden. Man habe in der Verhandlungen zu der neuen Vorschrift erreicht, dass sie auch den Belangen des Tierwohls maßgeblich Rechnung trage.
"Tierschutz und Umweltschutz müssen wir zusammenbringen", erklärte Ressortchefin Julia Klöckner. Wenn Tierwohl gefordert und Stallumbauten für mehr Auslauf gefördert würden, müsse dies auch bei der Weiterentwicklung des Immissionsschutzrechts berücksichtigt werden. Dies sei gelungen. Die TA Luft schaffe Planungs- und Rechtssicherheit für die Landwirte. Tiergerechte Haltungsverfahren erhielten in der neuen Vorschrift Erleichterungen bei den Vorgaben zur Emissionsminderung.
Laut Ministerium bleibt die derzeit geltende Abwägungsklausel zwischen Tierwohl und Immissionen erhalten und wird konkretisiert. Die neue Verordnung erlaube ausdrücklich tiergerechtere Haltungssysteme wie etwa Schweinehaltungen mit Kontakt zu Frischluft und lasse höhere Emissionen für diese zu. Minderungspotentiale sollten ausgeschöpft werden.
Um die Vorgaben zur Emissionsminderung einzuhalten, bekomme die Landwirtschaft mehr Zeit, stellte das Agrarressort fest. Die Übergangsfristen zur Einhaltung von Vorgaben zur Emissionsminderung für Bestandsanlagen würden deutlich angepasst. Damit die erforderlichen Änderungen im Bestand auch umgesetzt würden können, seien Übergangsfristen zwischen fünf und acht Jahren geschaffen worden.
Die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) werde in angepasster Form in die TA Luft aufgenommen, erklärte das Ministerium weiter. Mit ihr werde auch eine Forderung der Baulandkommission umgesetzt, die ein Nebeneinander von Wohnen und Landwirtschaft ermöglichen solle. Bei den Genehmigungsbehörden bleibe weiter zu entscheiden, ob und wie die Bioaerosolbelastung von Tierhaltungsanlagen bewertet werde. Eine Verpflichtung zum Einbau von Abluftreinigungsanlagen in Bestandsanlagen werde es nicht geben. Hingegen werde eine Abluftreinigung im Neubau von bestimmten großen Tierhaltungsanlagen verpflichtend. AgE (24.06.2021)
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