Kennzeichnung der Herkunft von frischem Fleisch kommt

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Zum 1. April 2015 tritt eine neue Herkunftskennzeichnung für frisches sowie gefrorenes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch in Kraft.
Darauf hat der Deutsche Bauernverband (DBV) heute in Berlin aufmerksam gemacht. Für die Wertschöpfungsstufen Landwirtschaft, Schlachtung und Zerlegung bestehe die Verpflichtung zu ergänzenden Angaben über den Ursprung des Fleisches. Landwirte seien verpflichtet, zu den bestehenden Informationspflichten auch Angaben zur Herkunft der Tiere zu machen, erläuterte der Bauernverband. Für die Schweinemäster habe dies zur Folge, dass eine Information in Form von „Geboren und aufgezogen in Deutschland“, „Aufgezogen in Deutschland“ oder „Aufgezogen in ...“ im Rahmen der sogenannten Lebensmittelketteninformation erfolgen müsse.
Dies bedeutet laut DBV für alle Tierhalter, die Ferkel aus den Niederlanden oder aus Dänemark mit einem durchschnittlichen Gewicht von weniger als 30 kg einkaufen und mit mehr als 80 kg Lebendgewicht schlachten lassen, diese Tiere als „Aufgezogen in Deutschland“ zu kennzeichnen. Der Viehhandel und die Viehvermarktungsorganisationen würden dazu praktikable Lösungen für ein einfaches Ankreuzen auf den Lieferscheinen bereitstellen.
Die Angaben zur Herkunftskennzeichnung würden im Rahmen des QS-Audits überprüft. Die Verbraucher erhielten mit dieser noch klarer als bisher die Information, ob ein Nutztier in Deutschland geboren oder hier aufgezogen worden sei und damit, ob die Haltung unter den hohen Tierschutz-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards Deutschlands stattgefunden habe, erklärte der DBV. Der Markt werde zeigen, wie die Verbrauchernachfrage auf die Herkunftsangabe reagiere. AgE (27.03.2015)
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