Kleine Jagdgesetznovelle gibt Jägern Rechtssicherheit

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Das offenbare Nichtzustandekommen einer großen Jagdgesetznovelle hat neben den Jägern auch bei Vertretern von CDU und SPD für Unmut gesorgt. Geeinigt haben sich die Fraktionen aber auf einen Kompromiss für eine kleine Novelle, um Rechtssicherheit für die Besitzer halbautomatischer Waffen zu schaffen. Nach zwei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts, nach denen Jäger keine halbautomatischen Waffen mit wechselbaren Magazinen mehr besitzen dürfen, war Rechtsunsicherheit entstanden.
Die Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Rita Stockhofe, erklärte gegenüber AGRA-EUROPE auf Anfrage, es sei wichtig, dass für Besitzer von halbautomatischen Waffen endlich Rechtssicherheit herrsche. Jetzt könnten in der bevorstehenden Drückjagdsaison die Selbstladebüchsen wieder legal benutzt werden. Die Abgeordnete bedauerte es zugleich „außerordentlich“, dass dies nicht im Rahmen der großen Novelle des Bundesjagdgesetzes festgeschrieben worden sei. Stockhofe wies darauf hin, dass über zwei Jahre hinweg „schwierige Verhandlungen“ geführt worden seien. Am Ende sei eine Lösung gefunden worden, „mit der alle Leben konnten, außer“ dem bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer.
Die CDU-Abgeordnete kündigte an, dass sie sich weiter für eine große Novelle noch in dieser Legislaturperiode stark machen werde. Nach ihrer Einschätzung sind hierzulande „endlich“ einheitliche Standards bei Jägerausbildung, bleifreier Munition und Schießübungsnachweis erforderlich.
Auch die Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Petra Crone, übte gegenüber AGRA-EUROPE deutliche Kritik an Seehofer. Nach ihren Worten spielt der bayerische Ministerpräsident „wieder einmal Opposition“ in der Bundesregierung und „geht sogar in einen offenen Machtkampf mit seinem eigenen Minister“. Crone begrüßte, dass nun zumindest Rechtssicherheit für Besitzer von Selbstladebüchsen im Jagdgesetz hergestellt werde.
Weiter in der Schwebe bleibt laut Crone die Änderung des Bundeswaldgesetzes. Sie plädierte dafür, die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zum Rundholzverfahren in Baden-Württemberg abzuwarten, bevor man hier einer Gesetzesänderung zustimme, die bundesweite Bedeutung habe. AgE (02.07.2016)
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